Wettbewerbsverbot
Meine Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Wettbewerbsverbot. BUSSE & MIESSEN ist eine der ersten Adressen, wenn Sie individuelle Unterstützung auf höchstem juristischen Niveau suchen. Wir verfügen über alle notwendigen Ressourcen, um Ihre Interessen mit Nachdruck verfolgen zu können, ob es sich um den Schutz Ihrer Marke oder um den Schutz Ihres Franchisesystems handelt.
Sinn des Wettbewerbsverbots
Franchising basiert auf dem Prinzip der Partnerschaft. Der Franchisegeber ermöglicht dem Franchisenehmer, gegen eine kleine Gebühr und mit vergleichsweise wenig Startkapital ein selbstständiges Unternehmen an einem neuen Standort aufzubauen.
Das Produkt und die Publikumswirkung der Marke sind bereits erprobt, was vergleichsweise sichere Einnahmen bedeutet. Ein Wettbewerbsverbot wird im Rahmen eines Vertrages für Franchisesysteme vereinbart, um die Interessen eines Franchisegebers vor unerwünschtem Wettbewerb seitens des Franchisenehmers zu schützen. Durch ein derartiges Verbot wird geregelt, welche Art von Wettbewerb zu unterlassen ist und welche rechtlichen Folgen ein Nichteinhalten des Verbots haben kann.
Wettbewerbsverbot im Franchisevertrag
Man unterscheidet zwischen dem vertraglichen und dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. In der Regel wird bereits beim Abschluss eines Franchisevertrages ein solches Verbot begründet, wonach es dem Franchisenehmer nicht gestattet ist, mit dem Franchisegeber in Konkurrenz zu treten.
Das bedeutet, dass er, während der Vertrag noch läuft, a) in keinem Fall für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden oder sich an ihm beteiligen darf und b) keine Produkte oder Leistungen anbieten darf, die in Konkurrenz zu den Waren bzw. Dienstleistungen des Franchisegebers stehen.
Wettbewerbsverbot nach Ablauf des Franchisevertrages
Ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann ebenfalls vereinbart werden, unterliegt aber nach EU-Recht bestimmten Einschränkungen. So muss es u. a. zeitlich begrenzt sein und sich auf ein konkretes Gebiet, z. B. Düsseldorf, München, Nordrhein-Westfalen, beschränken.
Bei einem solchen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot steht dem Franchisenehmer bis zum Ablauf des festgesetzten Verbotszeitraums gegebenenfalls eine Entschädigungszahlung zu.